Der "Musikverein in Zolling e.V." organisiert ohne eigene wirtschaftliche Interessen den Instrumentalunterricht bei bewährten Musiklehrern. Die fortgeschrittenen Schüler sind nach zwei Unterrichtsjahren grundsätzlich zur Teilnahme an den Orchesterproben verpflichtet. Der Unterricht findet in den vom Musikverein in Zolling e.V. zur Verfügung gestellten Räumen statt.
Musikunterricht ist nur für Vereinsmitglieder oder deren Kinder möglich. Die Aufnahme des Musikunterrichts ist mit einer 3-monatigen Probezeit verbunden. Innerhalb dieses Zeitraumes kann der Unterricht von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit gilt die Anmeldung zum Musikunterricht grundsätzlich für mindestens ein volles Unterrichtsjahr von September bis August. Die Abbuchung der Unterrichtsgebühren erfolgt monatlich im Voraus.
Beachten Sie hinsichtlich der Kündigungstermine und der Regelungen bei Krankheit die "Bedingungen für Instrumentalunterricht" des Musikvereins in Zolling e.V..
Gültig für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:
Voraussetzung bei minderjährigen Schülern: ein Elternteil ist förderndes Mitglied, Musikschüler ist aktives Mitglied.
Dauer | Grundgebühr | Gebühr bei Mitwirkung im Orchester |
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30 Minuten | 76,00 € | 64,00 € |
45 Minuten | 108,00 € | 96,00 € |
Hinweis: Auf schriftlichen Antrag wird eine Ermäßigung auf die Unterrichtskosten gem. der geltenden Gebührenordnung gewährt, sofern eine kontinuierliche Mitwirkung in einem Orchester des Musikverein in Zolling e.V. vorliegt.